Fast jeder Jugendliche verfügt heutzutage über ein Smartphone mit einer integrierten Kamera. Schnappschüsse, aber auch bewusste Fotos, können somit blitzschnell gemacht werden und mit nur wenigen Klicks in den Sozialen Medien, wie beispielsweis Instagram, hochgeladen oder über WhatsApp verschickt werden. Doch genau dabei lauern Gefahren, auf die wir unsere Schülerinnen und Schüler im Zuge der Medienbildung aufmerksam machen müssen, um sie vor Abmahnungen und Geldbußen zu schützen.
Der Medienkompetenzrahmen
Zu den „Kompetenzen in einer digitalen Welt“, die Lernende nach einer gemeinsamen Entscheidung der Kultusministerkonferenz (2015) entwickeln sollen, gehört der Umgang mit fremdem geistigen Eigentums (Urheberrechte, Nutzungsrechte) und Wissen über die Beachtung von Persönlichkeitsrechten (vgl. 3.3.). Ziel sollte es dabei sein, den Lernenden zu vermitteln, wann ihre eigenen Rechte beschnitten werden, aber auch, wann sie selbst gegen geltendes Recht verstoßen und ihnen Abmahnungen und ggf. Bußgelder drohen.
Gehört mein Bild noch mir?
Grundsätzlich darf jeder Mensch darüber bestimmen, ob, wo und von wem von ihm Aufnahmen gemacht werden und ob und wo diese veröffentlicht werden dürfen. Dieses Recht ist das sogenannte „Recht am eigenen Bild“, das sich aus Art. 2 Abs 1. („Persönlichkeitsrechte“) in Verbindung mit Art. 1. („Menschenwürde“) des Grundgesetzes ableitet und im Kulturhebergesetz, kurz KUG, (§§ 22-24) konkretisiert wird („Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden.“). Nach § 22 KUG dürfen Bilder nur unter bestimmten Umständen ohne Einwilligung veröffentlicht werden. Dies ist beispielsweise dann der Fall bei/wenn:
- Fotos von Personen der Zeitgeschichte (z.B. ein Foto von Bundeskanzler Olaf Scholz bei einer öffentlichen Veranstaltung)
- Die abgebildeten Personen nur „Beiwerk“ neben einer Landschaft oder „sonstigen Örtlichkeiten“ sind.
- Die Personen sich auf einer öffentlichen Versammlungen befinden.
Die Missachtung dieser Rechte ist eine Straftat. (Siehe hierzu: § 22 KunstUrhG – Einzelnorm www.gesetze-im-internet.de)
Der Gesetzgeber unterscheidet beim Recht am eigenen Bild übrigens nicht zwischen Kindern und Erwachsenen, denn schließlich ist das Persönlichkeitsrecht als Grundrecht an kein Alter gebunden. Folglich dürfen auch Kinder über die Verbreitung ihrer Bilder entscheiden. Da sie jedoch nur beschränkt geschäftsfähig sind, entscheiden bei geschäftlichen Angelegenheiten die Eltern. Bei Veröffentlichungen im Internet spielt der Reifegrad des Kindes eine entscheidende Rolle.
Das Urheberrecht
Nicht nur beim Posten von Fotos, auf denen andere Personen abgebildet sind, können unsere Schülerinnen und Schüler in die Falle tappen. Eine Gefahr besteht auch darin, dass sie Fotos veröffentlichen, die sie nicht selbst fotografiert haben und sie somit nicht der Urheber sind. Laut dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) (§2) gehören „Lichtbild- und Filmwerke“, d.h. also Fotos und Filme, „zu [den] geschützten Werken“. „Dem Urheber (vgl.§12 UrhG) steht es frei zu bestimmen „ob und wie sein Werk“ veröffentlicht werden darf. (Weitere Regelungen: UrhG – Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte www.gesetze-im-internet.de)
Für die Sekundarstufe II
Deutsch betrifft uns Ausgabe 1/2019
- Was sind Medien?
- Geschichte der Medien
- Medien und Journalismus
- Mediennutzung und Medienkonsum
- Lernerfolgskontrolle und vieles mehr
Thematisierung im Unterricht
Wo und in welchem Fach bietet es sich an, diese Kompetenzen zu trainieren? Wenn keine Stunde für Medienbildung vorgesehen ist, sollte auf das Thema „Urheberecht“ und „Recht am eigenen Bild“ hingewiesen werden, wenn es um die Verwendung bzw. Veröffentlichung von Bildern geht. Anlässe könnten etwa das Erstellen einer Schülerzeitung oder eines Jahrbuches sowie das Erarbeitung eines Social Media-Kontos der Schule sein.
Ideen für die Umsetzung im Unterricht (Sek II)
1 Folgender Arbeitsauftrag ist für die MITTELSTUFE denkbar:
Dein Freundin möchte sich einen neuen Social Media-Konto zulegen, der professioneller aussehen und vermehrt Bilder enthalten soll, die ihre Persönlichkeit und ihre Hobbys zeigen. Sie bittet dich um Hilfe, welche Bilder sie deiner Meinung nach für den neuen Account verwenden darf. Du berätst sie zu den folgenden Bildentwürfen. Ehe du zu einer Entscheidung für jedes einzelne Bild kommst, recherchierst du nach dem Urhebergesetz und dem „Recht am eigenen Bild“:
- Bild 1: Ein Bild, das vor ein paar Monaten bei einem Fotografen von ihr gemacht wurde. Es han-delt sich um ein eher legeres Bewerbungsfoto. Sie hat für das Foto gezahlt.
- Bild 2: Sie spielt leidenschaftlich gerne Hockey. Auf Bild Nr. 2 ist sie zusammen mit ihrem besten Freund zu sehen.
- Bild 4: Ein Gruppenfoto ihrer gesamten Hockeymannschaft.
- Bild 5: Sie möchte ein Bild der Sportstätte, wo sie mit ihrer Hockeymannschaft regelmäßig trainiert, posten. Ein Bild über die Google-Suche hatte sie schnell gefunden.
- Bild 6: Letzte Woche hat sie bei einem Turnier die Tribüne auf der gegenüberliegenden Seite foto-grafiert, als die Fans gejubelt haben. Auf dieses Bild ist sie sehr stolz.
2 Folgender Arbeitsauftrag ist für OBERSTUFE denkbar:
Kommentieren Sie die aufgelisteten Fälle und recherchieren Sie für die Zuordnung ggf. im Internet (Urhebergesetzt, „Recht am eigenen Bild“, Kulturhebergesetz). Welche der folgenden Beispiele sind erlaubt bzw. nicht erlaubt (und unter welchen Bedingungen/ggf. Paragraf nennen):
- Das Posten des letzten Klassenfotos in den Sozialen Medien, wie bspw. Instagram
- Die Schule veröffentlicht Klassenfotos auf der Schul-Website
- Das Veröffentlichen eines Fotos eines vor zwei Jahren Verstorbenen
- Das Versenden eines Fotos, auf dem drei Personen abgebildet sind, über Messenger-Dienste, wie WhatsApp
- Ein Bild des Bürgermeisters auf einer privaten Veranstaltung, die Konfirmation seines Kindes
- Die ganze Klasse lässt sich vor dem Eiffelturm fotografieren
- Die schön beleuchtete Kunsthalle der Stadt – neben dem Eingang stehen zufällig zwei Personen
- Sportler beim Stadtlauf
Ausgaben passend zum Thema
- Schreiben multimedial – Textformate im Wandel (:in Deutsch/Sek I)
- Selfies (Religion betrifft uns/Sek II)
- Bilder lesen (Deutsch betrifft uns/Sek II)
Beiträge passend zum Thema
Viele Grüße
Deine Lehrerinsel-Redaktion
Lehrerinsel-Autorin
… ist Gymnasiallehrerin für die Fächer Gemeinschaftskunde, Geschichte, Englisch und Wirtschaft in Baden-Württemberg.

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… ist Gymnasiallehrer für die Fächer Gemeinschaftskunde, Geschichte, Latein, Psychologie und Wirtschaft in Baden-Württemberg.

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