Unterrichtskosten? Kann ich die von der Steuer absetzen? Und wenn ja; wie du deine Kosten reduzieren kannst?
Was viele nicht wissen, jedoch der Tatsache entspricht ist, dass die meisten Lehrerinnen und Lehrer aus eigener Tasche jährlich drei- bis vierstellige Beträge für den Unterricht bezahlen. Eltern und Schüler/-innen denken sich dabei meistens „Das Geld bekommen die ja von der Schule erstattet“. Doch nein, so ist es leider nicht. Die Lehrkräfte die wirklich guten Unterricht machen wollen und sich Mühe geben, müssen dafür teuer bezahlen. Allein die Grundausstattung kostet nicht gerade wenig.
Welche Materialien werden privat gekauft?
Die Arbeitsmaterialien zur Verfügung gestellt zu bekommen, halten viele Arbeitnehmer für selbstverständlich, doch so ist das bei den Lehrerinnen und Lehrer leider nicht. Obwohl es dabei um die Zukunft der jungen Generation geht, wird den Lehrkräften hierbei kaum finanzielle Unterstützung geboten. Im Durchschnitt geben Lehrer/-innen in Deutschland 585 Euro jährlich für Unterrichtsmaterial aus. Dabei geben die Gymnasiallehrer/-innen am meisten Geld aus.
Es fängt schon bei Kleinigkeiten wie Seife, Rotstiften und Kreide an, die Lehrer/-innen oft selbst kaufen müssen. Dann werden aber auch Sachen gekauft, die viel hochpreisiger sind. Einige Grundschullehrer/-innen kaufen sogar Einrichtungsgegenstände, wie zum Beispiel Schränke von ihrem eigenen Geld, um die Klassenräume gemütlicher zu gestalten. Manch einer denkt jetzt vielleicht „Das ist doch überflüssig“, aber so ist es nicht.
Die Kinder brauchen die Schule als Ort der Geborgenheit, um sich frei entfalten zu können. Andere Ausgaben, die auch viel Geld kosten, sind zum Beispiel das Arbeitszimmer oder die Anschaffung von Laptops, Tablets und Computern.
Zudem mieten oder kaufen sich viele Lehrer/-innen eine Wohnung mit einem extra Raum, um besser arbeiten zu können. Dies beinhaltet dann natürlich auch höhere Mietkosten bzw. Erwerbskosten, von Strom- und Heizkosten mal ganz abgesehen. Eine Lateinlehrerin aus München erzählt im Interview mit dem SPIEGEL, dass sie wegen eines zusätzlichen Arbeitszimmers, knapp 3.000 Euro mehr im Monat zahle.
Welche Kosten übernimmt die Schule?
Die Schulen sind verpflichtet, die Kosten für Schulbücher zu übernehmen. Zudem sollen auch die Kosten von Klassenfahrten ersetzt werden, wenn diese genehmigt wurden und die Beantragung der Erstattung rechtzeitig eingereicht wurde. Seit 2013 steht fest, dass Schulen nicht für die Kosten eines Arbeitszimmers aufkommen müssen, es ist aber möglich diese von der Steuer abzusetzen.
Ansonsten ist es auch sehr unterschiedlich, was genau die Schule finanziert. In manchen Schulen werden sogar Materialien wie Laminier-Folien, Rotstifte und Dienstlaptops zur Verfügung gestellt, wo hingegen in anderen Schulen, nicht einmal die Kreide immer vorhanden ist. Die Verantwortung liegt in diesem Fall aber nicht bei der Schule selbst, sondern beim Schulträger. Die Schulen sind nämlich abhängig vom Schuletat und die Höhe des Etats ist von der Schüleranzahl, der Schulart und wie viel der Schulträger zur Verfügung stellen kann oder will, bedingt. Leider wird es teilweise sogar als Selbstverständlichkeit angesehen, dass Lehrer aus eigener Tasche für die Unterrichtsgestaltung zahlen.
Wie setze ich die Kosten von der Steuer ab?
Die Steuererklärung ist keine Pflicht für Lehrer/-innen, die nur das eine Einkommen haben und von keinerlei Steuervorteilen als Beamte profitieren. Dasselbe gilt auch für Lehrer/-innen mit der Steuerklasse 1 oder 4. Trotzdem zahlt sich eine Steuererklärung aus, da das Finanzamt 1.000 Euro Werbungskosten bei der Berechnung der Lohnsteuer annimmt.
Werbungskosten beinhalten alle Kosten, die entstehen, um den Beruf ausüben zu können. Wenn die Kosten 1.000 Euro überschreiten, dann führt das zu einer Steuererstattung. Wichtig ist, dass die Belege aufbewahrt werden und somit ein Nachweis beim Finanzamt möglich ist. Die Werbungskosten schließen alle Ausgaben der genutzten Gegenstände für berufliche Zwecke ein. Diese Gegenstände dürfen dann auch privat genutzt werden, aber sie sollten überwiegend für den beruflichen Alltag genutzt werden. Jedoch kann man bei einem Laptop nur den halben Kaufpreis absetzen, da das Finanzamt nur 50% Nutzung des Laptops als beruflich genutzt anerkennt. Wenn der Laptop mehr als 50% für die Arbeit genutzt wird, muss man dies beweisen können und das ist nicht einfach.
Auch Einrichtungsgegenstände wie ein Bücherregal, ein Schreibtisch oder Bürostuhl können als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Wichtig zu erwähnen ist, dass die Steuererklärung bis zu vier Jahren rückwirkend eingereicht werden kann, immer zum 31. Dezember. Natürlich auch nur dann, wenn man vom Finanzamt nicht pflichtverlangt ist.
Leider wissen viele Lehrer/-innen gar nicht, dass diese Kosten von den Steuern abgesetzt werden können.
Welche Kosten können in der Steuererklärung geltend gemacht werden?
Um euch zu verdeutlichen, was alles unter die Werbungskosten fallen kann, folgt jetzt eine Auflistung:
- Arbeitsmittel: Bücherregal, Schreibtisch, Bürostuhl, Flipchart, Schreibtischlampe
- Fachliteratur: Fachbücher, Fachzeitschriften, Software
- Telefon und Internet
- Beiträge für Lehrerverbände & Lehrergewerkschaften
- Berufliche Versicherungen
- Fahrtkosten zum Unterrichtsort
- Klassenfahrten, Ausflüge, Praktikumsbesuche
- Fortbildungen, Weiterbildungen & Seminare
- Arbeitszimmer
Hinweis: Das Finanzamt erkennt ohne Nachweis 192 Arbeitstage an, falls man mehr gearbeitet hat, muss man das nachweisen können. Außerdem müssen bestimme Voraussetzungen erfüllt sein, um die Kosten des Arbeitszimmers absetzen zu können. Eine Voraussetzung ist die Zugehörigkeit des Arbeitszimmers zur privaten Wohnung. Die andere Voraussetzung ist die berufliche Nutzung des Arbeitszimmers von mindestens 90%.
Lohnt sich die Steuererklärung für Lehrer/-innen?
Auf diese Frage, kann nur ganz klar mit einem „Ja!“ geantwortet werden. Es kann zwar lästig sein, ständig alle Belege zu sammeln und aufzubewahren, aber es lohnt sich. Danach kann man sich schon auf die Steuererstattung freuen.
Übrigens, falls ihr es nicht wusstet, man kann auch die Kosten für den Steuerberater oder der genutzten Softwareprogramme, von den Steuern absetzen. Und natürlich auch die Kosten für unsere Materialien im Shop!
Wir hoffen, dass unser Blogbeitrag für euch informativ war und euch bei der nächsten Steuererklärung helfen wird.
Ihr könnt uns ja gerne mal eine Nachricht schreiben, um uns mitzuteilen ob ihr schon eine Steuererklärung macht. Erzählt uns gerne eure Meinung dazu.
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