Inklusion ist eines der bildungsrelevantesten Schlagworte. Dies hat positive wie negative Gründe:
Positiv, weil mit der Inklusion eine wichtige Diskussion stattfindet, wie der zunehmenden Heterogenität in unseren Klassen begegnet werden kann und wie wir es schaffen können, den vielen Individuen mit Lernbehinderung und den Kindern mit einer Hochbegabung gerecht zu werden. Diese Diskussion ist wichtig und richtig.
Negativ aber auch, weil sich viele Kolleginnen und Kollegen genau mit dieser Aufgabe überfordert und alleingelassen fühlen. Viele Schulen sind inklusive Schulen, ohne dass sie dabei auf diese Aufgabe vorbereitet wurden. Viele Lehrkräfte unterrichten inklusive Klassen, ohne dass sie dafür ausgebildet wurden. Leider gilt viel zu oft z.B.: „Du bekommst morgen ein autistisches Kind in deine Klasse. Nun mach mal!“ – dabei haben wir alle schon sehr heterogene Klassen.
Die vielen Kolleginnen und Kollegen, die dann versuchen, sich engagiert dieser Aufgabe zu widmen, leiden unter der hohen Arbeitsbelastung und dem Gefühl, nicht alles schaffen zu können und ihren Schülern nicht gerecht zu werden. Helfen euch dabei nun Fort- und Weiterbildungen? Oftmals nein, weil sie zu theoretisch und praxisfremd sind. Inklusive Theorie willst du nicht? Du willst Unterstützung bei der täglichen inklusiven Unterrichtspraxis? Hier auf der Lehrerinsel werden wir dir diese Unterstützung geben.
Was bedeutet der Begriff „Nachteilsausgleich“?
Der Begriff bezeichnet alle notwendigen und geeigneten Maßnahmen, die dazu beitragen sollen, einen Schüler oder eine Schülerin nicht von einer Leistung zu befreien, sondern zu befähigen, die Leistung zu erbringen. Im Mittelpunkt steht also die Frage, was ich in meinem inklusiven Unterricht unternehmen kann bzw. muss, um einen Schüler oder eine Schülerin in die Lage zu setzen, eine geforderte Leistung im Unterricht oder der Klassenarbeit zu vollziehen.
Für wen kann ein Nachteilsausgleich eingesetzt werden?
Für Schülerinnen und Schüler mit Einschränkungen, Benachteiligungen oder Behinderungen muss ein Zugang zu den Lerngegenständen und Aufgabenstellungen gefunden werden, damit sie in Klassenarbeiten, Tests und Prüfungssituationen ihre Kompetenzen und Lernleistungen erbringen können.
Die Vielzahl der hierzu möglichen individuellen Maßnahmen wird insgesamt als Nachteilsausgleich bezeichnet. Dieser bezieht sich auf Hilfen, mit denen die Schülerinnen und Schüler in die Lage versetzt werden, den Leistungsanforderungen zu entsprechen, ohne die Anforderungen im Schwierigkeitsgrad zu reduzieren.
Auch für SuS mit Problemen beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen können im Unterricht Hilfen angeboten werden. Diese Hilfen können im Sinne des Grundgedankens der Förderung als Nachteilsausgleich bezeichnet werden.
Aufbau des Nachteilsausgleichs
Die Maßnahmen sollten vom Schüler oder der Schülerin als berechtigt und angemessen wahrgenommen werden. Die SuS sollten sich keinesfalls diskriminiert fühlen.
Sie sollen erfahren, dass ihnen durch die Annahme der Unterstützung Hilfe gewährt wird und keine Nachteile entstehen.
Da es hier wenige greifbare Vorschriften gibt, ist das „Fingerspitzengefühl“ der Lehrkraft gefragt. Andererseits bietet der Nachteilsausgleich dem Lehrer bzw. der Lehrerin einen wirklich guten rechtlichen Rahmen, um bestimmten Schülerinnen und Schülern gezielt zu helfen.
Festlegung des Nachteilsausgleichs
Wenn du für einen Schüler oder eine Schülerin einen Nachteilsausgleich festlegst, so solltest du diesen immer schriftlich festhalten. Hierzu kannst du unsere Vorlage nutzen.
Als Regel gilt dabei:
- Erfolgt der Nachteilsausgleich nur in einem Fach, reicht es, wenn der Fachlehrer oder die Fachlehrerin mit dem Klassenlehrer zusammen den Nachteilsausgleich gemäß der Vorlage schriftlich fixiert.
- Erfolgt der Nachteilsausgleich für mehrere Fächer, so sollte dies in einer Klassenkonferenz festgelegt und beschlossen werden. Wichtig ist bei beiden Festlegungen, dass der Zeitraum des Nachteilsausgleichs erfasst wird und danach überprüft wird, ob der Nachteilsausgleich weiterhin notwendig ist, wie dies z.B. bei einer Einschränkung durch einen Armbruch der Fall sein könnte.
Auch sollte immer das Gespräch mit den Eltern und der Schülerin dem Schüler / dem Schüler gesucht, mit diesen der Nachteilsausgleich besprochen werden und anschließend diese Information durch eine Unterschrift bestätigt werden. Die Vorlage verschafft einen weitreichenden Überblick über die Möglichkeiten und kann digital an deinen Schüler oder deine Schülerin angepasst werden.
Hier kannst du unsere Vorlage zur Festlegung von vielfältigen Möglichkeiten von Nachteilsausgleichen im Unterricht herunterladen.