Das Hessische Kultusministerium hat die Handreichung „Künstliche Intelligenz (KI) in Schule und Unterricht“ herausgegeben und ermutigt Lehrkräfte zum Einsatz von KI-Tools.
Künstliche Intelligenz bietet zahlreiche Chancen für den Bildungsbereich, z.B. für die Recherche nach Informationen oder die Erstellung individualisierter Lernpfade. Gleichzeitig geht mit der rasanten Entwicklung der Technologie Unsicherheit einher, auch und gerade unter Lehrerinnen und Lehrern.
Was kann Künstliche Intelligenz für Schule leisten? Sind Hausaufgaben noch sinnvoll? Darf ich mit SuS nicht nur über KI reden, sondern darf ich KI auch in den Unterricht einbinden? Wie sehen die Nutzungsbedingungen und AGB der hauptsächlich aus den USA stammenden Werkzeuge aus? Welche ethischen und rechtlichen Probleme können KI im Unterricht verursachen?
Um diese und andere Fragen zu beantworten, arbeiten die Länder an unterstützenden Maßnahmen für ihr Lehrpersonal. Nachdem NRW bereits im Februar einen Handlungsleitfaden zum „Umgang mit textgenerierenden KI-Systemen“ herausgebracht hat, veröffentlicht nun auch das Hessische Kultusministerium eine Handreichung für Lehrkräfte.
Lehrkräfte zur Nutzung von KI ermutigen
Hessens Kultusminister Alexander Lorz führt in der Pressemitteilung des Kultusministeriums aus: „Die Digitalisierung stellt uns vor neue Herausforderungen, aber sie bietet auch enorme Chancen für unsere Bildungseinrichtungen. Mit der KI-Handreichung möchten wir Lehrkräfte in Hessen ermutigen, die Möglichkeiten der KI zu erkunden und sie sinnvoll in den Unterricht zu integrieren. Unsere Schülerinnen und Schüler können so die erforderlichen Kompetenzen für die digitale Zukunft entwickeln.“
Ein Verbot von KI im Unterricht wäre realitätsfremd und würde die Schulen, die ja bislang nicht gerade Treiber in Sachen Digitalisierung sind, weiter von der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler entfernen. Zu begrüßen ist daher, dass Hessen einen pragmatischen Weg wählt, um Lehrkräfte bei der Nutzung von KI zu bestärken, den rechtlichen Rahmen zu setzen und Handlungsempfehlungen mitzuliefern. Gleichzeitig ist zu erwarten, dass es künftig weitere Handreichungen geben wird, um mit den Entwicklungen bei Technik und Recht einigermaßen Schritt zu halten.
Pädagogik, Recht, Praxis: die Säulen der Handreichung
- Die Handreichung wurde vom Praxisbeirat “Digitale Schule Hessen”, von Schulleitungen, der Landesschülervertretung sowie Experten des „AI-Quality & Testing Hubs“ in Frankfurt gemeinsam entwickelt.
- Sie gibt zunächst allgemeine Informationen und geht leicht verständlich auf die technologischen Grundlagen von Content-Generatoren ein, beleuchtet Chancen und Risiken und gibt einen Ausblick auf mögliche Entwicklungen.
- Im Kapitel „Pädagogisch-didaktische Dimension“ wird u.a. erörtert, wie KI die Arbeit der Lehrkräfte unterstützen und welchen Einfluss KI auf Lernerfolgskontrollen haben kann.
- Fragen des Urheberrechts, des Datenschutzes und eine Einordnung von KI in den Kontext von Schulgesetz und Dienstordnung erfolgt im Kapitel „Rechtlicher Rahmen“.
- Anschaulich wird es im Kapitel „Praxisbeispiele“. Weitere kreative Ideen für Deinen Unterricht findest Du übrigens auf der Lehrerinsel.
Fortbildungen zum Thema KI werden ausgebaut
Unterstützungsangebote zum Thema KI flankieren die Handreichung, z. B. zu Themen wie:„ChatGPT in der Schule – Austausch über Grenzen und Möglichkeiten“, „Bild-KI und Fake News – Herausforderungen für den Politik- und Geschichtsunterricht“ oder „Einstieg in ChatGPT für Lehrkräfte“. So kann Wissen praktisch angeeignet und vertieft werden.
Die lesenswerte Handreichung findest Du auf der Seite von Digitale Schule Hessen. Die Lektüre lohnt sich auch für Lehrerinnen und Lehrer aus den 15 weiteren Bundesländern.